Im Januar 2020 haben wir die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (Betreuungs- und Entlastungsangebote) nach §45a Abs. 1 SGB XI erhalten. Wir können jetzt auch mit der Pflegekasse unsere Angebote zur Unterstützung im Alltag abrechnen. Bei Fragen zur Umsetzung hilft unsere Geschäftsführung Frau Linda Greiner gerne weiter.